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Infos und Meldungen

Antibiotika-Monitoring für das 1. Halbjahr 2023 - Aktuelle Änderungen

10. Juli 2023

Für das erste Halbjahr 2023 haben wir aufgrund einer Rechtspflicht aus dem Tierarzneimittelgesetz alle Anwendungen und Abgaben von Antibiotika bei Ihren Tieren an HIT gemeldet.

Durch die Halter von Milchkühen, zugekauften Kälbern und Schweinen (auch Sauenhalter) sind bis zum 14.07.2023 weitere Aktionen erforderlich:

  1. Der Anfangs-Tierbestand zum 1.1.2023 sowie alle Zu- und Abgänge von Januar bis Juni müssen gemeldet werden.
  2. Falls im ganzen Halbjahr kein Antibiotikum angewandt wurde, ist eine „Nullmeldung“ durch den Tierhalter abzugeben. Diese Meldung wird nicht durch uns übernommen. (Die Nullmeldung in der QS-Datenbank führen wir weiterhin durch. Es gibt aber keine generelle Übermittlung mehr der Daten aus der QS-Datenbank an die HIT-Datenbank).

Ad 1.: Tierbestands-Meldung:

Der Anfangsbestand und die Veränderungen können in HIT über den Eintrag von Daten in vorbereitete Masken gemeldet werden.

Für Rinderhalter, die laufend Kalbungen und Tierbewegungen melden, sind HIT sowohl der Anfangstierbestand als auch die Veränderungen bekannt. Um die Daten aus der VVVO-Meldepflicht allerdings auch für die TAM-Meldepflicht nutzen zu können, muss der Tierhalter die VVVO-Daten aktiv dafür freigeben.

Ad 2.: Nullmeldung

Wenn im ganzen Halbjahr bei Nutzungsarten im Antibiotika-Minimierungsprogramm (s.o.) kein Antibiotikum gebraucht wurde, ist dieser leere Datenbestand (keine Meldungen durch Tierärzte) durch den Tierhalter über eine sog. „Nullmeldung“ zu bestätigen.

Alle anderen Nutzungsarten als die oben genannten (also z.B. Mastrinder, Mutterkühe, Nachzucht-Kälber und -Rinder bis zur Kalbung etc.) unterliegen nicht dem Antibiotika-Minimierungsprogramm. Hier werden keine Therapiehäufigkeiten berechnet. Es sind weder Tierbestandsangaben noch Nullmeldungen erforderlich. Allerdings müssen Tierärzte auch für diese Nutzungsarten alle Antibiotika-Verbräuche an HIT melden.

Eine Anleitung zur Tierbestandsmeldung in Hi-Tier finden Sie hier.

Die Vorschriften nach dem Tierarzneimittelgesetz für Tierhalter und Tierhalterinnen finden Sie hier.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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