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Zahlungshinweise

Behandlungskosten in der Kleintierpraxis:

Die entstehenden Kosten sind direkt nach der Behandlung entweder in bar oder per EC-Karte zu begleichen.

Abrechnung im Notdienst:

Gemäß dem am 14.02.2020 eingeführten Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist die Abrechnung im Notdienst klar geregelt. Bei einem Besuch während der Notdienstzeiten fällt eine pauschale Notdienstgebühr von 50,00 Euro (netto) an. Zusätzlich werden tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens zum zweifachen Satz der GOT abgerechnet, wobei bis zum vierfachen Satz abgerechnet werden kann.

Die GOT legt auch fest, wann diese Notdienstgebührensätze gelten: Täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des folgenden Tages (nachts), von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr (Wochenende) sowie ganztägig an gesetzlichen Feiertagen.

Die Notdienstgebühr soll sicherstellen, dass Tierärzte auch zukünftig Notfälle behandeln können. Die Mitarbeiter der Tierarztpraxen haben Anspruch auf 100% Gehaltszuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Da diese höheren Kosten im bisherigen GOT-Rahmen nicht ausreichend abgedeckt werden konnten, waren die Notdienste für viele Praxen nicht kostendeckend.

Beratung am Telefon:

Da telefonische Beratungen häufig sehr hilfreich sind und teilweise einen erheblichen Zeitaufwand erfordern, behalten wir uns vor, diese nach den Sätzen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.

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